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Kundenmagazin 2022/04

Helfen in der Ukraine-Krise

April 2022


Flüchtlingshilfe

Der Krieg in der Ukraine hat eine Flüchtlingswelle in Gang gesetzt, die Millionen von Menschen aus ihrer Heimat vertrieb und weiterhin vertreiben wird. Polen, Ungarn, Rumänien und die Slowakei sind als direkte Nachbarn besonders gefordert. Auch in Deutschland ist die Solidarität groß. Tausende Freiwillige unterstützen an den Bahnhöfen und in Notunterkünften.

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Viele selbstorganisierte Aktionen bringen notwendige Güter an die Übergabepunkte der Nachbarländer. Diese Hilfsbereitschaft umfasst auch die Aufnahme zahlreicher Flüchtlinge in private Unterkünfte.

Das persönliche Engagement ist notwendig und nicht hoch genug einzustufen und wertzuschätzen. Viele Menschen helfen ehrenamtlich, woraus sich auch Fragen zum Versicherungsschutz, beispielsweise durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) oder Haftpflichtversicherung, ergeben. Das Wichtigste dazu auf einen Blick:

Freiwillige Flüchtlingshilfe

Unfälle

  • Automatischer und kostenloser Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung, wenn die Mithilfe als ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer oder -helferin über die Kommune oder Wohlfahrtsverbände organisiert ist.
  • Abgesichert sind der Hin- und Rückweg zum Einsatzort sowie der Zeitraum des Einsatzes.
  • Ist die Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall gemindert (min. um 20 Prozent), zahlt die GUV eine monatliche Verletztenrente.
  • Zu melden sind Unfälle der Kommune, die diese Meldung dann an die Unfallkasse weiterleitet.

Schäden an Dritten

  • Wer als ehrenamtlicher Helfer einer Organisation zugeordnet ist, haftet nicht für Schäden, die im Einsatz Dritten zugeführt werden. Das übernimmt dann die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation.
  • Mitglieder eines Vereins sollten sich informieren, inwiefern die Vereinshaftpflicht den Einsatz mit abdeckt.

Tipp: Fragen Sie nach ausliegenden Listen, wo man sich als ehrenamtlicher Helfer eintragen kann. Das erleichtert die Zuordnung und den Nachweis im Schadenfall. Eine private Unfallversicherung leistet immer, mit höheren Summen und auch außerhalb der Geltungsbereiche einer GUV und unabhängig davon, ob Sie offiziell als Helfer registriert sind. Eine private Haftpflichtversicherung schließt in der Regel auch ehrenamtliche Tätigkeiten mit ein. Zusätzlich leistet sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten im privaten Lebensbereich.

Aufnahme von Flüchtlingen

Viele Versicherer haben kurzfristig auf die Sondersituation reagiert, in der sich viele ihrer Versicherten, durch die Aufnahme von Flüchtlingen in ihren eigenen vier Wänden, befinden. Hier wurden Leistungsumfänge erweitert und Flüchtlinge kostenlos in bestehende Verträge mit integriert. So sind Helfende bei ihrem Engagement noch besser geschützt.

Auszug aus Sonderleistungen der Versicherer für Schutzsuchende

  • Beitragsfreier Einschluss in Private Haftpflichtversicherung, Wohngebäude- und Hausratversicherung der Helfenden
  • Schutz auch bei Unterbringung in Einlieger- oder Zweitwohnung des Versicherten
  • Versicherungseinschluss von Flüchtlingen, unabhängig davon, ob Familien- oder Singleverträge abgeschlossen wurden
  • Eigentum der Geflüchteten ist unbegrenzt mitversichert (Hausratpolice)
  • Schäden am Eigentum des Helfenden durch aufgenommen Personen ist mitversichert
  • Verzicht auf Prüfung einer Unterversicherung

Die Handhabung einzelner Leistungserweiterungen ist zwischen den Versicherern sehr unterschiedlich und dynamisch. Lassen Sie am besten prüfen, wie Ihre persönlichen Verträge ausgestaltet sind und wie Ihre Anbieter auf die aktuelle Situation reagieren.


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